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A 39: Jetzt muss aus dem Baurecht auch ein Baustart werden

Bildrechte: Jakob Blankenburg

Seit Jahrzehnten wird über den Lückenschluss der A 39 zwischen Lüneburg und Wolfsburg diskutiert. Für viele Menschen hier bei uns geht es dabei um bessere Verkehrsverbindungen und wirtschaftliche Perspektiven für unsere Region.

Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Juli 2026 ist für den siebten Bauabschnitt zwischen Ehra-Lessien und Wolfsburg ein wichtiger Schritt geschafft. Das Baurecht ist unanfechtbar. Damit ist eine wesentliche Voraussetzung für den Bau erfüllt. Jetzt darf es nicht wieder an der Finanzierung scheitern.

Gemeinsam über Parteigrenzen hinweg für unsere Region

Deshalb habe ich mich gemeinsam mit acht weiteren Bundestagsabgeordneten von CDU und SPD aus unserer Region mit einem Schreiben an Bundesverkehrsminister Steffen Bilger und Bundesfinanzminister Lars Klingbeil gewandt.

Unsere Forderung ist klar: Wir brauchen Klarheit über die Finanzierung und einen verbindlichen Zeitplan. Unser Ziel ist, dass 2027 die Bauarbeiten für den siebten Abschnitt beginnen können.

Dass wir uns gemeinsam dafür einsetzen, zeigt, wie wichtig dieses Infrastrukturprojekt für unsere Region ist. Hier stehen die Interessen der Menschen vor Ort im Mittelpunkt.

Was die A 39 für unsere Region bedeutet

Der Lückenschluss soll die Verbindung zwischen Lüneburg und Wolfsburg verbessern und die Wirtschaftsstandorte Wolfsburg, Braunschweig, Helmstedt und Salzgitter besser an den Hamburger Hafen anbinden.

Davon können auch der nördliche Landkreis Gifhorn und die Lüneburger Heide profitieren. Eine bessere Verkehrsanbindung kann Unternehmen neue Perspektiven eröffnen, die Ansiedlung von Betrieben erleichtern und zusätzliche Arbeitsplätze ermöglichen.

Für die Menschen vor Ort geht es zugleich um verlässlichere Verbindungen und bessere Erreichbarkeit. Gerade in einer Region, in der viele Menschen auf das Auto angewiesen sind, spielt eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur eine wichtige Rolle.

Nicht nur Abschnitt 7 im Blick behalten

Bei aller Bedeutung des möglichen Baustarts dürfen wir allerdings nicht nur auf den siebten Abschnitt schauen. Auch für die weiteren Abschnitte brauchen wir endlich eine verlässliche Perspektive.

Hier gibt es weiterhin Verzögerungen: Für den sechsten Abschnitt zwischen Wittingen und Ehra-Lessien ist der Beginn des sogenannten Deckblattverfahrens mittlerweile erst für 2028 vorgesehen (ursprünglich war 2026 geplant). Auch für den fünften Abschnitt fehlt bislang ein belastbarer Zeitplan.

Ein einzelner fertiggestellter Abschnitt schließt schließlich noch keine Lücke. Deshalb brauchen wir einen konkreten Fahrplan für die gesamte Strecke zwischen Lüneburg und Wolfsburg.

Jetzt brauchen wir konkrete Antworten

Mit unserem Schreiben erwarten wir von den beiden Ministerien konkrete Auskünfte: Wie wird der siebte Bauabschnitt finanziert? Wann kann die Baufreigabe erfolgen? Und wie sieht der weitere Zeitplan für die Abschnitte fünf und sechs aus?

Auch die geplante Reform der Finanzierung der Autobahn GmbH könnte zusätzliche Spielräume eröffnen. Diese Möglichkeiten müssen geprüft werden, um wichtige Infrastrukturprojekte verlässlich voranzubringen.

Die Menschen in unserer Region warten lange genug auf den Lückenschluss. Mit dem unanfechtbaren Baurecht für Abschnitt 7 ist ein wichtiger Schritt erreicht. Jetzt kommt es darauf an, dass aus diesem Baurecht tatsächlich eine Baustelle wird und auch die weiteren Abschnitte eine verlässliche Perspektive bekommen. Dafür werde ich mich weiterhin einsetzen.