Info-Abend: Sammelklage Fernwärmekunden
ORT: Kunstsaal Lüneburg
DATUM: 02. APRIL VON 18:30
Viele Lüneburgerinnen und Lüneburger zahlen seit Jahren zu hohe Fernwärmekosten. Nun gibt es eine wichtige rechtliche Grundlage, um die Preisberechnung überprüfen zu lassen: Das Oberlandesgericht Celle hat entschieden, dass Teile der von Avacon Natur verwendeten Berechnungsformeln für Fernwärmepreise unzulässig sind. Daraufhin hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen eine Sammelklage eingereicht.
Für betroffene Kundinnen und Kunden können Erstattungsansprüche in drei- oder sogar vierstelliger Höhe bestehen.
Doch was bedeutet das Urteil konkret für die eigene Abrechnung? Wer kann sich an der Sammelklage beteiligen? Wie läuft die Anmeldung ab? Welche Chancen und Risiken sind damit verbunden? Und wie unterstützt die Verbraucherzentrale Niedersachsen bei Fragen rund um das Thema Fernwärme?
Diese und weitere Fragen möchten wir in einer gemeinsamen Informationsveranstaltung beantworten. Dazu laden die SPD Lüneburg und ich, Jakob Blankenburg, gemeinsam mit der Verbraucherzentrale alle interessierten und betroffenen Fernwärmekundinnen und -kunden herzlich ein.
Wichtig: Klageberechtigt ist nur, wer direkt einen Vertrag mit Avacon Natur abgeschlossen hat.