Persönliche Erklärung zum GModG
Persönliche Erklärung nach § 31 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
zum ZP 28 Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich (Gebäudemodernisierungsgesetz – GModG), Drucksache 21/6278
abgegeben von Jakob Blankenburg, MdB
Ich stimme dem Gesetzentwurf zu. Diese Zustimmung fällt mir nicht leicht und ich will im Folgenden darlegen, warum.
Die Abschaffung des Gebäudeenergiegesetzes war eines der zentralen Wahlkampfthemen unseres Koalitionspartners. Er ist mit diesem Versprechen stärkste Kraft geworden. Deshalb wurde schon in den Koalitionsverhandlungen hart um die Wärmewende gerungen. Am Ende steht ein Kompromiss, den ich mittrage, weil er in der Summe funktionierende Antworten liefert, aber an einer entscheidenden Stelle hinter dem zurückbleibt, was aus meiner Sicht nötig gewesen wäre.
Als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben wir uns dafür eingesetzt, dass an der 65-Prozent-Erneuerbaren-Regel festgehalten wird. Sie war das wirksamste Instrument, das wir für den Klimaschutz im Gebäudesektor hatten. Damit konnten wir uns nicht durchsetzen. Mit ihrem Wegfall verlieren wir Verbindlichkeit. Gesellschaftliche Akzeptanz und sozialer Ausgleich sind für mich kein Gegensatz zum Klimaschutz. Ein Gesetz, das niemand mitträgt, wirkt am Ende nicht. Die ersatzlose Streichung der 65-Prozent-Regel kauft sich Akzeptanz nicht durch bessere soziale Antworten, sondern durch Verzicht auf Verbindlichkeit.
Meine größte Sorge gilt der Bio-Treppe und der geplanten Grüngasquote. Erneuerbare Moleküle wie Biomethan, Bio-Flüssiggas oder grüner Wasserstoff sind knapp und werden es auf absehbare Zeit bleiben. Sie sollten dort eingesetzt werden, wo es keine einfacheren Dekarbonisierungswege gibt, etwa im Schiffs- und Luftverkehr. Im Heizungskeller konkurrieren sie mit anderen klimaneutralen Heizsystemen, etwa der Wärmepumpe, die diese Moleküle nicht braucht. Für Bewohnerinnen und Bewohner von Gebäuden, die künftig auf diese Brennstoffe angewiesen sind, entsteht daraus ein erhebliches Kostenrisiko. Wie sich die Preise für Biomethan, Bio-Heizöl oder Wasserstoffderivate in den nächsten zwanzig Jahren entwickeln, weiß heute niemand verlässlich. Wer sich heute für eine neue fossile Heizung mit Bio-Treppe entscheidet, geht ein Risiko ein, dessen Ausmaß wir ihm nicht ehrlich beziffern können.
Verfassungsrechtlich bleiben aus meiner Sicht mindestens Fragezeichen.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Klimabeschluss vom 24. März 2021 aus Art. 20a GG in Verbindung mit den Freiheitsgrundrechten eine intertemporale Freiheitssicherungspflicht des Gesetzgebers abgeleitet: Wer heute Emissionsmöglichkeiten großzügig verteilt, darf die notwendigen Einschränkungen nicht einseitig auf künftige Generationen verschieben. Ich erwarte deshalb, dass die für 2030 vorgesehene Evaluierung ernsthaft genutzt wird, sollten sich diese verfassungsrechtlichen Bedenken bestätigen.
Positiv hervorheben will ich die Regelungen zum Mieterschutz, die im parlamentarischen Verfahren nachgeschärft wurden. Die vorgesehene hälftige Aufteilung von CO2-Kosten, Netzentgelten und den Mehrkosten der Bio-Treppe zwischen Vermietenden und Mietenden ist ein echter Fortschritt. Der Deutsche Mieterbund hat zu Recht darauf hingewiesen, dass Mieterinnen und Mieter derzeit rund 70 Prozent der CO2-Kosten allein tragen, obwohl sie über die Heizungswahl nicht mitentscheiden können. Mit der 50:50-Regelung wird dieses Ungleichgewicht korrigiert, und Vermietende bekommen erstmals einen echten finanziellen Anreiz, sich gegen neue fossile Heizungen zu entscheiden.
Ich stimme diesem Gesetz zu, weil der Mieterschutz, für den wir als SPD gekämpft haben, im parlamentarischen Verfahren stärker geworden ist. Meine klima- und verfassungsrechtlichen Bedenken bleiben davon unberührt.
Mein Ja trägt die Erwartung, dass die Kostenwirkung der Bio-Treppe zusammen mit der Förderung von klimafreundlichen Alternativen und immer günstigeren Wärmepumpen und Erneuerbaren-Technik uns trotzdem auf einen zielführenden Weg bringt. Das funktioniert nur, wenn die nächsten Energiegesetze den Ausbau der Erneuerbaren Energien nicht schwächen. Klimaschutz im Gebäudebereich ist auch mit diesem Gesetz nicht abgeschlossen. Die Wärmewende bleibt eine Frage, die wir als Sozialdemokratie beantworten müssen, gerade weil sie am Ende immer eine Frage sozialer Gerechtigkeit ist.