Gemeinsam mit dem Lüneburger Ratsherren und sportpolitischen Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Philipp Meyn habe ich mich für eine Verlängerung der Förderung für einen dringend benötigten Neubau der Umkleide- und Funktionsräume der Sportanlage Hasenburger Grund eingesetzt.

Mit Erfolg: Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) sowie der Projektträger Jülich und die Bauverwaltung haben sich jetzt auf eine Laufzeitverlängerung geeinigt. Damit kann die Errichtung des Ersatzneubaus der Umkleide- und Funktionsräume der Sportanlage Hasenburger Grund doch noch Realität werden.

„Ein Handeln ist dringend notwendig“

In der Hansestadt sind viele Projekte auf dem Weg, durch die aktuelle Situation konnte aber nicht alles zeitnah umgesetzt werden. Umso besser ist es, dass die Fördergelder für den Ersatzneubau der Sportanlage im Hasenburger Grund jetzt weiter zur Verfügung stehen. Erst vor Kurzem habe ich mir selbst ein Bild vom aktuellen Zustand der Anlage gemacht. Dabei ist klar geworden: Ein Handeln ist dringend notwendig. Damit Sport vernünftig ausgeübt werden kann, braucht es eine gute Ausstattung. Dafür setze ich mich gerne ein.

„Der Ersatzneubau der Kabinen- und Sanitäranlagen steht für eine Investition in Bewegung, Gesundheit und Gemeinschaft. Hier treiben wöchentlich über 1.000 Kinder und Jugendliche miteinander Sport. Die Sportanlage Hasenburger Grund besitzt auch für mich eine große persönliche Bedeutung. Als C-Jugendlicher habe ich im „Grund“ beim MTV Fußball gespielt und die bereits damals rustikale bzw. sanierungsbedürftige Infrastruktur genutzt“, sagt Philipp Meyn. Ratsherr Meyn weist zudem auf die Verantwortlichkeit der Stadt hin, die laut Ratsbeschluss nun aufgefordert ist, das Projekt prioritär anzugehen.

Für das Projekt Ersatzneubau der Umkleide- und Funktionsräume der Sportanlage Hasenburger Grund wurde Ende 2021 aus Mitteln des Bundesprogramms Sanierung kommunaler Einrichtungen SJK ein Zuschuss in Höhe von einer Million Euro bewilligt. Der Bewilligungszeitraum war bis zum Ende dieses Jahres befristet.

Da in dieser Zeit vor allem die Organisation und Errichtung von Geflüchteten-Unterkünften kommunale Priorität gegenüber anderen Vorhaben hatten, konnte das Projekt jedoch nicht innerhalb des ursprünglich geplanten Zeitraums realisiert werden. Damit drohte die Förderung Ende 2023 zu verfallen.