Während eines Besuchs im Frauen- und Kinderhaus Lüchow habe ich sehr eindrücklich erfahren, wie schutzbedürftig von Gewalt betroffene Kinder und ihre Mütter sind. Im Koalitionsvertrag der Ampel haben wir uns auf eine Reform des Familienrechts geeinigt, unter das auch das Sorge- und Umgangsrecht fällt. Dazu wird aktuell an einem Referentenentwurf gearbeitet, auch die SPD-Fraktion diskutiert diesen derzeit mit Verbänden und Betroffenen. Das bietet die Chance, im parlamentarischen Verfahren Änderungen einzuarbeiten, die die Situation der Betroffenen von häuslicher Gewalt einbeziehen.
Aktuell haben auch gewalttätige Väter gesetzlich ein Recht darauf, ihre Kinder zu sehen – unter der Prämisse, die Gewalt sei ja nicht gegen das Kind gerichtet. Der Grundgedanke hinter dieser Regelung ist, dass es zum Wohl des Kindes gehört, in der Regel Umgang mit beiden Elternteilen zu haben (§ 1626 Abs. 3 BGB). Dass das in Fällen von häuslicher Gewalt kaum zum Wohl eines Kindes ist, steht für mich außer Frage.
Institutionen wie das Frauenhaus Lüchow kritisieren die aktuellen Regelungen und fordern, dass es in diesen Fällen kein gemeinsames Sorgerecht geben darf. Kindsväter, die keine Täterberatung in Anspruch nehmen, sollen demnach auch kein Umgangsrecht bekommen, außerdem dürfe es keine gemeinsame Erziehung im Rahmen des Wechselmodells geben.
Als Bundestagsabgeordneter für Lüchow-Dannenberg und Lüneburg setze ich mich in meiner Arbeit dafür ein, dass das Familienrecht den hohen Schutzbedarf von gewaltbetroffenen Kindern berücksichtigt. Die Istanbul Konvention, die seit 2018 geltendes Recht in Deutschland ist, muss endlich umgesetzt werden.